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Praxisfinanzierung, welche Finanzierungsmodelle gibt es und wie gelange ich an einen geeigneten Finanzierungspartner? 

 Eine Praxisfinanzierung muss sehr sorgfältig vorbereitet werden. Im Rahmen einer Finanzierungsausschreibung werden von uns in der Regel mehrere Banken dazu aufgefordert ein Votum, bzw. ein Finanzierungsangebot ab zu geben. Für den Darlehensnehmer stellt diese Vorgehensweise eine interessante Möglichkeit dar um den richtigen Finanzierungspartner ausfindig zu machen. Immerhin muss der Darlehensnehmer über viele Jahre mit der Bank zusammen arbeiten, da zahlt es sich langfristig aus, im Vorfeld etwas mehr Zeitaufwand zu investieren.

Worauf achten die Banken bei der Ermittlung einer Finanzierungskondition, bzw. bei einer Kreditvergabe?

Ausschlaggebend ist die persönliche Bonität des Darlehnsnehmers. Der Darlehensnehmer sollte in der Vergangenheit seinen finanziellen Verpflichtungen regelmäßig nachgekommen sein. Es sollten keine negative Bewertungen vorliegen (z.B. Schufa Eintrag, etc.) und die bisherige Kontoführung muss einwandfrei sein. Damit wären die Voraussetzungen für eine positive Einschätzung bei der Kreditvergabe von seitens des Darlehensnehmers gegeben. Als zweites Kriterium werden die Praxisbilanzen, bzw. Einnahmen/ Überschussrechnungen und Gewinnermittlungen der abgebenden Praxis genau analysiert. Das Verhältnis zwischen Praxisumsatz, Praxiskosten und Praxisgewinn muss stimmig muss für die Bank stimmig und nachvollziehbar sein. Weisen die Praxisbilanzen Unstimmigkeiten oder Unregelmäßigkeiten auf, wird die Bank sehr genau nachfragen welche Gründe hierfür vorliegen? Negative Praxisbilanzen werden einer genauen Potenzialanalyse unterzogen. Kommt die Bank zu der Erkenntnis das die Praxis zu geringe Gewinne und demzufolge zu hohe Kosten aufweist, wird sie auf eine Konsolidierung des Praxiskonzeptes drängen. Kann der Darlehensnehmer die Zweifel an den betriebswirtschaftlichen Ergebnissen nicht plausibel ausräumen, wird es keine Praxisfinanzierung geben.

Welche Informationen benötigt die Bank sonst noch? 

Das Niederlassungsvorhaben sollte auf ein oder zwei Seiten schriftlich skizziert werden. Darin müssen sich die persönlichen Zielsetzungen, sowie fachlichen Qualifikationen des Darlehensnehmers widerspiegeln. Für die Bank muss das zukünftige Behandlungsspektrum und die Patientenzielgruppe erkennbar werden. Das Niederlassungs-vorhaben selbst wird durch einen individuellen Praxis-Business-Plan ergänzt. Der Praxis-Business-Plan enthält eine betriebswirtschaftliche Komponente über einen Zeitraum von mindestens zehn, besser fünfzehn, bzw. Zwanzigjahren und zeigt neben der Praxis Rentabilität auch die geplanten Praxisumsätze, Praxiskosten und Praxisgewinne. Ergänzt wird der Praxis-Business-Plan durch eine Finanzierungsaufstellung die sämtliche Investitionen in das Vorhaben skizziert. Eine Praxisfinanzierung gliedert sich in zwei Teilbereiche. Eine Investition in den Kauf der Praxis, wobei zwischen materiellen und immateriellen Werten unterschieden wird. Der materielle Wert umfasst die gesamte Praxiseinrichtung, alle Geräte und das gesamte Inventar. Der immaterielle Praxiswert wird über das Patientenklientel ermittelt. Beides zusammen bestimmt den Praxiskaufpreis. 

Betriebsmittel und Kontokorrent-Kredit, worin liegt der Unterschied?

Der zweite Teil einer Praxisfinanzierung besteht aus einem Betriebsmittel- oder Kontokorrent-Kredit. Ein Betriebsmittelkredit deckt in der Startphase die laufenden Praxiskosten, wie z.B. Praxismiete, Personalkosten oder Verbrauchsmittel. Niedergelassene Ärzte erhalten das Honorar einmal pro Quartal, also insgesamt viermal im Jahr. Gerade in der Startphase ist es wichtig über genügend Liquidität zu verfügen. Über einen Betriebsmittel- oder Kontokorrent-Kredit wird sichergestellt das Sie jederzeit ihren finanziellen Verpflichtungen nach kommen können. 

Worin unterscheidet sich ein Kontokorrent von einem Betriebsmittelkredit?

Ein Kontokorrent-Kredit stellt einen Überziehungskredit mit einer vordefinierten Überziehungslinie dar. Die Bank räumt dem Darlehensnehmer eine Kreditlinie mit einem festgelegten Zinssatz ein. In der Regel belaufen sich Kontokorrent-Zinssätze zwischen 6 und 8 Prozent auf das in Anspruch genommene Darlehensvolumen. Bei hohen Praxiskosten kommen da sehr schnell relativ hohe Zinskosten zusammen. Der Vorteil eines Kontokorrent-Kredits besteht allerdings darin, das nur dann Zinsen anfallen, sobald die Kreditlinie in Anspruch genommen wird. Wird der Kontokorrent nicht genutzt, fallen auch keine Zinskosten an. Aufgrund des speziellen Arzt-Abrechnungszyklus ist es nicht möglich ohne KK Linie aus zu kommen. Eine Alternative stellt der sogenannte Betriebsmittelkredit dar. Ein Betriebsmittelkredit ist in der Regel deutlich günstiger zu bekommen hier liegen die Zinssätze im Durchschnitt zwischen 1,0% und 1,8%. p.a. je nach Bonität des Darlehensnehmers. Eine Besonderheit des Betriebsmittelkredits besteht darin das er nur von einer einzigen Bank angeboten wird. Eine zweite Besonderheit liegt in seiner Darlehenskonzeption. Der Darlehensnehmer muss das vereinbarte Kreditvolumen verbindlich abnehmen. Ein Kontokorrent-Kredit hingegen beinhaltet keine Abnahmeverpflichtung. So eine Flexibilität lassen sich Banken gut bezahlen.

Welche Finanzierungsmodelle kommen üblicherweise zum Einsatz?

Neben der klassischen Praxisfinanzierung in Form einer Annuität